Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 - Befähigte Personen

Für einen sicheren Betriebsablauf ist es notwendig, technische Arbeitsmittel einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Während die UVV der BG´s in der Vergangenheit einen festen Überprüfungszeitraum vorschrieben, so ist mit der Einführung
der Betriebssicherheitsverordnung seit 2002 eine freiere Handhabung zur wiederkehrenden Prüfung möglich. Der
Unternehmer hat zusammen mit den Sicherheitsbeauftragten seines Betriebes einen größeren Spielraum, aber auch mehr
Verantwortung. Deshalb wird er in der Regel eine befähigte Person mit der Prüfung beauftragen.
Zu den befähigten Personen gemäß BetrSichV gab es oft missverständliche Auslegungen. So ist nach § 2 Abs. 7 BetrSichV
eindeutig definiert:

Befähigte Personen im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung
und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

In den TRBS 1203 Teil 1 + 3 sind die "Besonderen Anforderungen" der befähigten Personen u. a. bei elektrischen
Gefährdungen und Explosionsgefährdungen konkretisiert. Dabei wird nicht zuletzt auf die Weisungsfreiheit einer befähigten
Person hingewiesen. Dieses können zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA aber auch von denen unter-
wiesene und geprüfte Fachbetriebe und Personen leisten. Der Nachweis über Fachbetriebstätigkeiten wird jährlich neu erteilt.
Dabei werden die Fachbetriebe auf ständig aktualisiertes Vorschriftenwerk und entsprechende Arbeitsmittel, wie Messgeräte,
aber auch funken freies Werkzeug für die Reparatur an EX-Anlagen geprüft. Auch spezielle Lehrgänge, die von den
zugelassenen Überwachungsstellen angeboten werden, sind für die befähigte Person eine notwendige Grundlage.
Diese Dokumente gelten auch als Nachweis über entsprechende Fachkenntnisse. Ein Lehrgang alleinig nach WHG
(Wasserhaushaltsgesetz) ist für eine Prüftätigkeit jedoch nicht ausreichend. Dieser Nachweis ist nur Voraussetzung, dass
überhaupt Tätigkeiten an einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vorgenommen werden dürfen.
K. Boettger
Servicetechnik Schwelm

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